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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der TG Mediasolutions GmbH TG Mediasolutions GmbH Remsstraße 18 72768 Reutlingen (nachstehend „Anbieter“) § 1 Geltungsbereich (1) Diese AGB gelten für alle Verträge des Anbieters mit seinen Kunden, auch für Leistungen unter den Marken FinSales Consulting, DOG Digital und Empfehlen & Verdienen. (2) Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde sichert zu, dass er die Leistungen für seine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit bucht. (3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen in Textform zustimmt. Das gilt auch, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. (4) Vertragsbestandteile sind in dieser Rangfolge: a) das angenommene Angebot mit Leistungsbeschreibung, b) die Anlage A Garantiebedingungen, soweit im Angebot eine Garantie vereinbart ist, c) der Auftragsverarbeitungsvertrag unter www.tg-mediasolutions.de/avv, d) diese AGB. § 2 Vertragsgegenstand (1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Online-Marketing, insbesondere Kampagnenbetreuung auf Werbeplattformen, Landingpages, Lead- und Terminautomatisierung, Recruiting-Kampagnen, Briefkampagnen, Websites sowie die Bereitstellung der Software FinSales Engine. (2) Der Umfang der Leistung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot. Werbeaussagen auf Websites oder in Anzeigen erweitern ihn nicht, soweit sie nicht im Angebot stehen. (3) Die Leistungen sind Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (zum Beispiel Anfragen, Termine, Abschlüsse oder Umsatz) ist nur geschuldet, soweit im Angebot ausdrücklich eine Garantie nach Anlage A vereinbart ist. (4) Der Anbieter darf Unterauftragnehmer einsetzen. Ein Anspruch auf Leistung durch eine bestimmte Person besteht nicht. § 3 Vertragsschluss (1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Anbieters annimmt, insbesondere durch Klick auf die Annahmeschaltfläche im Online-Angebot oder durch Bestätigung in Textform. (2) Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss gelten nur, wenn beide Seiten sie in Textform bestätigen. § 4 Vergütung und Zahlung (1) Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Monatliche Vergütungen sind jeweils im Voraus zum Beginn des Leistungsmonats fällig. Einmalvergütungen und Einmalzahlungen mit Skonto sind bei Vertragsschluss fällig, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt. (3) Der Leistungsbeginn setzt den Eingang der ersten Zahlung voraus. Die Laufzeit beginnt mit dem im Angebot genannten Datum, auch wenn sich der Leistungsbeginn durch verspätete Zahlung oder Mitwirkung des Kunden verschiebt. (4) Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder nach Wahl des Anbieters per Überweisung nach Rechnung. Bei Lastschrift kündigt der Anbieter den Einzug mindestens einen Geschäftstag vorher an. Kosten einer Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde. Rechnungen werden elektronisch übermittelt. (5) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB). Der Anbieter darf Leistungen, Kampagnen und Softwarezugänge aussetzen, bis alle fälligen Beträge bezahlt sind. Die Vergütung bleibt geschuldet. (6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. § 5 Werbebudget und Drittkosten (1) Das Werbebudget ist nicht in der Vergütung enthalten, soweit das Angebot es nicht ausdrücklich einschließt. Der Kunde zahlt es direkt an die Werbeplattform. (2) Das Werbekonto wird auf den Kunden angelegt und gehört ihm. Der Anbieter erhält für die Vertragsdauer Verwaltungszugriff. (3) Das im Angebot genannte Mindestwerbebudget ist Grundlage der Kampagnenplanung. Unterschreitet der Kunde es, ist mit weniger Ergebnissen zu rechnen. Für Garantien gilt Anlage A. (4) Kosten für Drittanbieter, die für die Leistung nötig sind (etwa WhatsApp-Kanal, Superchat, Porto und Druck bei Briefkampagnen), trägt der Kunde, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt. § 6 Mitwirkung des Kunden (1) Der Erfolg hängt wesentlich von der Mitwirkung des Kunden ab. Der Kunde erbringt insbesondere: 1. Zugänge (Meta Business, Werbekonto, Seite, Kalender, WhatsApp) und Unterlagen innerhalb von 3 Werktagen nach Anforderung. 2. Freigaben von Werbemitteln und Texten innerhalb von 3 Werktagen. 3. Rechtliche Angaben für Impressum, Datenschutz und Vermittlerstatus sowie nötige Freigaben seines Versicherers oder Vertriebs. 4. Kontakt zu jedem Lead innerhalb von 24 Stunden nach Eingang (Kontaktfrist). Für Leads, die zwischen Freitag 18 Uhr und Sonntag 24 Uhr eingehen, endet die Kontaktfrist am Montag um 12 Uhr, nach Feiertagen um 12 Uhr des nächsten Werktags. Bei Nichterreichen mindestens 3 Kontaktversuche an verschiedenen Tagen, jeweils im CRM dokumentiert. 5. Pflege des Status jedes Leads und Termins im CRM des Anbieters innerhalb von 1 Werktag, einschließlich Abschluss mit Betrag. 6. Wahrnehmung der vereinbarten Check-in-Termine. 7. Keine eigenen Änderungen an Kampagnen, Formularen und Automationen ohne Abstimmung mit dem Anbieter. (2) Der Kunde hält Zugänge zu Systemen des Anbieters geheim und gibt sie nicht an Dritte außerhalb seines Unternehmens weiter. (3) Erbringt der Kunde eine Mitwirkung nicht rechtzeitig, verschieben sich Termine und Meilensteine entsprechend. Die Vergütung bleibt in voller Höhe geschuldet, die Laufzeit verlängert sich dadurch nicht. Mehraufwand rechnet der Anbieter nach tatsächlichem Zeitaufwand gesondert ab. (4) Werbemittel, zu denen der Kunde nicht innerhalb von 3 Werktagen nach der Freigabeanfrage Stellung nimmt, gelten als freigegeben. Die Freigabeanfrage weist auf diese Folge hin. § 7 Werbeplattformen und Drittanbieter (1) Werbeplattformen und Messenger-Dienste entscheiden selbst über Freigabe, Ausspielung und Sperren. Der Anbieter haftet nicht für solche Entscheidungen, soweit er sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Vergütung bleibt auch während einer Sperre in voller Höhe geschuldet. Ein Minderungs- oder Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht. (2) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner Produkte, Angaben und freigegebenen Aussagen verantwortlich, insbesondere für aufsichtsrechtliche Vorgaben seiner Branche. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter und Bußgeldern frei, die darauf beruhen. (3) Bei Briefkampagnen darf der Kunde die angeschriebenen Empfänger nicht ohne deren Einwilligung anrufen oder per E-Mail anschreiben (§ 7 UWG). § 8 Garantien (1) Eine Garantie gilt nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich als Garantie bezeichnet und mit Art, Zielwert und Zeitraum vereinbart ist. (2) Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung. Voraussetzungen, Messung, Nachweis, Geltendmachung und Erlöschen regelt die Anlage A Garantiebedingungen abschließend. Sie ist Vertragsbestandteil und unter www.tg-mediasolutions.de/garantie abrufbar. (3) Die Garantie ist ein selbstständiges Versprechen des Anbieters. Sie macht den Dienstvertrag nicht zum Werkvertrag. (4) Mündliche Aussagen, Prognosen, Rechenbeispiele und Werbeaussagen begründen keine Garantie. (5) Für Garantien, die Anlage A nicht regelt, etwa die Geld-zurück-Garantie beim Website-Abo, gelten allein die Bedingungen im jeweiligen Angebot. § 9 Software FinSales Engine und CRM (1) Der Anbieter stellt die Software für die Vertragsdauer im Umfang des Angebots bereit und bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nicht geschuldet. (2) Der Kunde nutzt die Software nur für eigene geschäftliche Zwecke und im Rahmen der Gesetze, insbesondere nicht für unzulässige Werbung. (3) Der Kunde kann seine Kontakte bis 14 Tage nach Vertragsende exportieren. Danach darf der Anbieter Zugänge sperren und Daten löschen, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht. § 10 Datenschutz (1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (etwa Leads, Bewerber und Kontakte im CRM), gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO unter www.tg-mediasolutions.de/avv. Er wird mit Annahme des Angebots geschlossen. (2) Unterlagen, die der Kunde zur Prüfung einer Garantie nach Anlage A vorlegt, verarbeitet der Anbieter in eigener Verantwortung nach § 10 des Auftragsverarbeitungsvertrags. § 11 Nutzungsrechte (1) Alle Arbeitsergebnisse einschließlich Werbemittel, Landingpages, Funnels, Automationen, Vorlagen und Software bleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragsdauer, das erst mit vollständiger Zahlung entsteht. (2) Nach Vertragsende darf der Kunde Werbemittel nur gegen eine gesondert zu vereinbarende Lizenzvergütung weiter nutzen, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt (etwa den Eigentumsübergang beim Website-Abo). (3) Der Kunde sichert zu, dass er an gelieferten Materialien die nötigen Rechte hat, und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. § 12 Haftung (1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und aus übernommenen Garantien in deren Umfang. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden und höchstens auf die Vergütung, die der Kunde in den 12 Monaten vor dem Schadensereignis gezahlt hat. (3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze oder Kampagnenergebnisse. (4) Bei Datenverlust haftet er nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre. (5) Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung. Die rechtliche Prüfung von Werbeaussagen, Impressum und Datenschutz des Kunden obliegt dem Kunden. (6) Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr, außer in den Fällen von Absatz 1. § 13 Laufzeit und Kündigung (1) Laufzeit und Verlängerung ergeben sich aus dem Angebot. Während der Laufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. (2) Regelt das Angebot keine Verlängerung, verlängert sich der Vertrag jeweils um die ursprüngliche Laufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Laufzeitende gekündigt wird. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei Verzug mit zwei Monatsraten, bei rechtswidrigen Inhalten des Kunden oder bei wiederholter Verletzung der Mitwirkung trotz Abmahnung. Der Anbieter kann dann die bis zum Laufzeitende ausstehende Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen. (4) Eine Garantie nach Anlage A begründet kein Kündigungs- oder Minderungsrecht. (5) Kündigungen bedürfen der Textform. § 14 Vertraulichkeit und Referenzen (1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch nach Vertragsende. (2) Der Anbieter darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen und Ergebnisse in anonymisierter oder gerundeter Form veröffentlichen, auch nach Vertragsende. § 15 Änderungen dieser AGB Änderungen gelten für laufende Verträge nur, wenn der Kunde ihnen in Textform zustimmt. Für neue Verträge gilt die bei Vertragsschluss aktuelle Fassung. § 16 Schlussbestimmungen (1) Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Reutlingen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in Deutschland hat. (3) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anlage A: Garantiebedingungen unter www.tg-mediasolutions.de/garantie Auftragsverarbeitungsvertrag unter www.tg-mediasolutions.de/avv Stand: Oktober 2026